A. Allgemeines
- „Auftraggeber“: die natürliche oder juristische Person, in deren Namen, auf der Grundlage der folgenden Bedingungen, Arbeiten von CIBOR NV ausgeführt werden.
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle Angebote und alle Leistungen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter Ausschluss aller anderen allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen sowie der Einkaufsbedingungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber erklärt, dass er die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und akzeptiert. Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen hat nicht die Ungültigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, nach Treu und Glauben zu verhandeln, um die ungültigen Bestimmungen durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
- Für die CIBOR NV ist die Anwendung der vorliegenden Bedingungen eine unabdingbare Voraussetzung für die Annahme des Auftrags; ohne ihre Annahme und Anwendung wäre die CIBOR NV keine Vereinbarung eingegangen und hätte keine Arbeiten ausgeführt.
- Die CIBOR NV nimmt Ihre Privatsphäre sehr ernst. Die CIBOR NV verarbeitet die erhaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Verpflichtungen, die sich aus der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG oder der „Allgemeinen Datenschutzverordnung“ („AVG“) oder der „General Data Protection Regulation“ („GDPR“) ergeben. algemene-voorwaarden-van-Cibor-…
B. Angebote
- Aufträge werden nur schriftlich, per E-Mail oder über eine andere vereinbarte Plattform oder durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder Angebots erteilt. Sie gelten für einen Monat ab dem auf ihnen angegebenen Datum, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein anderer Zeitraum vorgesehen. Angebote, Preise und andere in Prospekten oder Veröffentlichungen genannte Elemente sind ebenfalls unverbindlich. Mit der Erteilung des Auftrags akzeptiert der Auftraggeber die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, denen die CIBOR NV nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat. algemene-voorwaarden-van-Cibor-…
C. Preise
- Alle Steuern, Abgaben jeglicher Art und die Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Änderung der Umstände (Artikel 5.74 des Bürgerlichen Gesetzbuchs): Die Parteien akzeptieren, dass eine Erhöhung der Löhne und Treibstoffpreise im Vergleich zu den Löhnen und Treibstoffpreisen am voraussichtlichen Lieferdatum mit den Löhnen und Treibstoffpreisen am Datum des Angebots von der CIBOR NV die Anwendung von Artikel 5.74 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Folge hat. Die CIBOR NV wird den Auftraggeber immer vorher schriftlich über diese Anwendung informieren. Wenn die marktkonforme Lohnbelastung der Techniker in der Branche steigt, werden die oben genannten Stundensätze unabhängig von den Lohnskalen entsprechend angehoben.
- Die Rechnungen der CIBOR NV sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum am Sitz der CIBOR NV in Meerhout zahlbar, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Proteste gegen die erstellten Rechnungen/Zahlungsaufforderungen sind nur zulässig, wenn sie per Einschreibebrief innerhalb von fünf Werktagen (Samstag ist kein Werktag) nach Rechnungsdatum erfolgen. Das Datum und die Rechnungsnummer müssen im Einschreibebrief angegeben werden, andernfalls wird er als nicht existent betrachtet. Die Einreichung eines Protestes setzt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers nicht aus. Die Verrechnung von Rechnungen mit Entschädigungsforderungen ist ausgeschlossen.
- Auf jeden nicht fristgerecht gezahlten Betrag werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen zugunsten der CIBOR NV zu dem gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 über den Zahlungsverzug in Handelssachen festgelegten Satz erhoben.
- Jeder nicht fristgerecht gezahlte Betrag wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um eine Pauschalentschädigung von 10 % zugunsten der Partei erhöht, der die Zahlung geschuldet war, unbeschadet des Rechts dieser Partei, eine höhere Entschädigung zu fordern, sofern sie einen höheren tatsächlich erlittenen Schaden nachweist.
- Jeder Zahlungsverzug, unabhängig davon, ob er sich auf dieselbe oder eine andere Vereinbarung bezieht, berechtigt die CIBOR NV, die weitere Erfüllung auszusetzen, bis alle überfälligen Zahlungen beglichen sind. algemene-voorwaarden-van-Cibor-…
D. Erbringung von Dienstleistungen
- Die Dienstleistung von CIBOR NV besteht in der Anwendung einer Reihe von Spezialtechniken, die unter bestimmten Umständen das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein, die Ursache und den Ort von Lecks nachweisen können.
- Bei Interventionen durch die von ihr verwendeten Mess- und Forschungsinstrumente garantiert die CIBOR NV die Genauigkeit der Mess- oder Beobachtungsergebnisse. Die CIBOR NV kann aufgrund der Komplexität einer Situation und potentiell unbekannter Faktoren kein endgültiges Ergebnis garantieren. CIBOR NV verpflichtet sich daher ausschließlich zu einer Tätigkeitspflicht (Obliegenheit), nicht zu einem Erfolg.
- Wenn sich das Ergebnis der Intervention der CIBOR NV als falsch erweist, ist der Auftraggeber verpflichtet, sich erneut mit der CIBOR NV in Verbindung zu setzen und ihr die Möglichkeit zu geben, die Intervention unter den gleichen Umständen erneut durchzuführen. algemene-voorwaarden-van-Cibor-…
E. Liefer- und Ausführungsfristen – Höhere Gewalt
- Die Liefer- und Ausführungsfristen sind immer nur als Richtwerte angegeben. Sie können nur dann zur Kündigung und/oder zur Entschädigung führen, wenn diese Rechte ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Höhere Gewalt entbindet die geschädigte Partei von ihren Verpflichtungen. Als höhere Gewalt gelten: Unterbrechung der Materialversorgung, General- oder Teilstreiks, Unruhen, Aussperrung, Aufruhr, Unfälle, Maschinenausfall, Feuer, Mangel an Transportmitteln und/oder Rohstoffen, fehlende Antriebskraft, ansteckende Krankheiten, Epidemien und Pandemien, Wetterbedingungen wie Frost und außergewöhnliche Regenzeiten, Überschwemmungen, große Dürre, allgemein bekannter Fachkräftemangel sowie allgemein alle Ursachen, die nicht der Partei zuzuschreiben sind, die sie erleidet, und die zu einer Unterbrechung des normalen Betriebs oder der Lieferungen führen können. algemene-voorwaarden-van-Cibor-…
F. Stornierung
- Erfolgt keine schriftliche Stornierung durch den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des geplanten Einsatzes, behält sich die CIBOR NV das Recht vor, die geplante Leistung weiterhin gemäß der getroffenen Preisvereinbarung oder dem genehmigten Angebot in Rechnung zu stellen. Dies in Anbetracht der Tatsache, dass kein anderer Auftrag ausgeführt werden konnte. algemene-voorwaarden-van-Cibor-…
G. Haftung – Schutz
- Die Haftung der CIBOR NV für alle Fehler und Unterlassungen, einschließlich schwerwiegender Fehler und Vorsatz von Beauftragten, sowohl für alle direkten und indirekten materiellen (einschließlich u.a. Folgeschäden) als auch für alle direkten und indirekten menschlichen Schäden, ist auf die Deckung der von der CIBOR NV abgeschlossenen Versicherungspolicen beschränkt. Der Versicherungsnachweis wird dem Auftraggeber auf einfache schriftliche Anfrage hin zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf jeglichen Regress gegenüber CIBOR NV für Beträge, die über die Deckung der Policen von CIBOR NV hinausgehen. Diese Klausel wurde bei der Festlegung des Preises berücksichtigt. Wenn der Auftraggeber eine höhere Deckung wünscht, kann diese gegen Zahlung ihrer Kosten und mit Zustimmung des Versicherers von CIBOR NV abgeschlossen werden.
- Die CIBOR NV haftet nicht für Schäden gegenüber Dritten und ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber für etwaige Schäden zu entschädigen. Diese Klausel wurde bei der Festlegung des Preises berücksichtigt.
- CIBOR NV kann unter keinen Umständen für Schäden haftbar gemacht werden, die aus normalem Verschleiß und/oder unsachgemäßem Gebrauch resultieren. algemene-voorwaarden-van-Cibor-…
H. Konfliktbewältigung
- Es gilt ausschließlich belgisches Recht, mit Ausnahme des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf und unter Ausschluss derjenigen Bestimmungen, nach denen eine andere Rechtsordnung anwendbar wäre. Nur die Gerichte von Antwerpen, Abteilung Turnhout, sind zuständig. Fällt die Anfechtung oder Streitigkeit in die Zuständigkeit des Friedensgerichts, so ist das Friedensgericht des Kantons Geel ausschließlich zuständig.